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Bessere Bezahlung im Niedriglohnsektor: Mindestlohn und Minijobgrenze steigen im neuen Jahr erheblich

Gute Nachrichten für Beschäftigte im unteren Lohnsektor: Der Mindestlohn ist zum 01.01.2026 von 12,82 EUR auf 13,90 EUR pro Zeitstunde angehoben worden - ein Plus von 8,42 %. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten in der Mindestlohnkommission lange um die nächsten Erhöhungsschritte gerungen. Zum 01.01.2027 wird der Mindestlohn schließlich weiter auf 14,60 EUR pro Stunde steigen, was eine Anhebung um weitere 5,04 % darstellt.

Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, ist die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber zu Jahresbeginn automatisch von 556 EUR auf 603 EUR pro Monat gestiegen; ab 2027 dürfen Minijobber dann 633 EUR pro Monat verdienen.

Hinweis: Minijobber dürfen in einzelnen Monaten des Jahres auch über den genannten Verdienstgrenzen liegen, sofern sie diese insgesamt für das Arbeitsjahr durchschnittlich einhalten.

Ein Minijob hat unter anderem steuerliche Vorteile, da nur 2 % pauschale Lohnsteuer fällig werden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Der Verdienst aus einem Minijob muss bei gewählter pauschaler Lohnversteuerung zudem nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Minijobber müssen zudem keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen; sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen befreien lassen.

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(aus: Ausgabe 02/2026)

 
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