Aktuelle Informationen aus dem Steuerrecht
ELMA 2.0 ist am Start: Massendaten in neuem Format
Seit dem 01.12.2025 können Zusammenfassende Meldungen (ZM) über die Massendatenschnittstelle ELMA nur noch im XML-Format abgegeben werden. Die bis dahin gültige Datensatzbeschreibung hat zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass Unternehmen, Steuerberater und Rechenzentren ihre Systeme entsprechend anpassen müssen.
Die neuen technischen Voraussetzungen zur Abgabe von Massendaten von ZM sind dem allgemeinen Kommunikationshandbuch (KHB) zum "ELMA-Verfahren" in der Standardversion 2.0 nach dem 23.07.2024 sowie zusätzlich dem fachspezifischen KHB für das Verfahren ZM zu entnehmen. Die erforderlichen XSD-Dateien zur Schnittstellenbeschreibung stehen ebenfalls auf der Webseite des BZSt zur Verfügung. Bestehende ELMA-Freischaltungen bleiben auch für ELMA 2.0 gültig, neue Anträge müssen nicht gestellt werden.
Aufgrund der kurzen Umstellungsphase wird ein Parallelbetrieb der alten und der neuen ELMA-Version bis zum 16.01.2026 aufrechterhalten. Dateien im alten Format können jedoch seit dem 01.12.2025 nicht mehr über das BZStOnline-Portal (BOP) hochgeladen werden. Für sie ist jetzt zwingend das Secure File Transfer Protocol (SFTP) zu nutzen.
ZM mit bis zu 1.500 Meldezeilen können über das im ELSTER-Dienstleistungsportal oder im BOP hinterlegte Formular abgegeben werden. Die ELMA-Massendatenschnittstelle richtet sich vor allem an Unternehmen, die mehr als 1.500 Meldezeilen pro Meldezeitraum übermitteln müssen, sowie an Steuerberater und Rechenzentren, die in einer Datei ZM mehrerer Unternehmen und/oder unterschiedlicher Meldezeiträume übermitteln wollen.
Hinweis: Weitere Informationen, die Kommunikationshandbücher sowie die erforderlichen XSD-Dateien stehen auf der Webseite des BZSt bereit.
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(aus: Ausgabe 02/2026)