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Aktuelle Informationen aus dem SteuerrechtVorsorgeaufwendungen: BMF beleuchtet zahlreiche Detailfragen zum Sonderausgabenabzug Wer für sein Alter vorsorgt oder sich für den Fall der Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit absichert, kann seine (Versicherungs-)Beiträge häufig als Sonderausgaben abziehen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Abzug solcher Vorsorgeaufwendungen nun in einem ausführlichen Schreiben aufgegriffen und zahlreiche Einzelfragen beantwortet. Folgende Themenkreise wurden vom BMF beleuchtet:
Hinweis: Das Anwendungsschreiben gibt Aufschluss über die Verwaltungsstandpunkte zu Detailfragen und besonderen Fallkonstellationen, die sich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs von Vorsorgeaufwendungen ergeben. Es ist aufgrund seiner Komplexität aber eher für steuerfachkundige Leser von Interesse.
(aus: Ausgabe 10/2017) |
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